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 Sehr geehrte Besucher, vielen Dank, dass Sie sich für die Tätigkeit des mebino e.V. interessieren. Den besten Einblick in unsere Tätigkeit erhalten Sie durch §2 unserer Vereinssatzung: Zweck des Vereins ist die Förderung humanitärer und sozialer Projekte in Sri Lanka sowie – im Bedarfsfalle – die Förderung derartiger spezieller Projekte in weiteren Ländern und Regionen. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S.d Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Schaffung einer Ausbildungsstätte zwecks Ausbildung von Rettungssanitätern, -schwimmern und Schwimmlehrern erreicht. Langfristiges Ziel ist die Etablierung eines Rettungsdienstsystems zu Lande, zu Wasser und in der Luft. Die Einrichtung soll Menschen offen stehen, gleich welcher Nationalität, Religion, Rasse, Geschlecht oder sozialer Herkunft, insbesondere Menschen aus sozial schwächeren Verhältnissen. Den Schülern der Ausbildungsstätte soll der Start in das Berufsleben ermöglicht und diese darüber hinaus befähigt werden, anderen Menschen in medizinischen Notfällen zu helfen. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Organisation „Ärzte ohne Grenzen“, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Mit freundlichen Grüßen, Ihr mebino e.V Team |